Haben Sie etwas gegen sexuelle Ausbeutung in Jugendverbänden?
Ergreifen Sie Präventionsmassnahmen und werden Sie mit Ihrem Verein oder Verband Mitglied im Präventions-Verein mira.
EIN MÖGLICHES VORGEHEN EINES JUGENDVERBANDES
- Der Vorstand informiert sich über die mira-Selbstverpflichtung und bestellt das notwendige Material.
- Die Massnahmen werden mit allen Verantwortlichen diskutiert und die Umsetzung wird beschlossen.
- Der Jugendverband kann sich nun bei mira als Mitgliedverein anmelden. Selbst dann, wenn noch keine Kontaktperson gefunden wurde.
- An einem Elternabend werden, unter anderem, die Eltern auf die Mitgliedschaft aufmerksam gemacht und eingeladen, sich als Kontaktperson zu melden.
Die mira-Selbstverpflichtung für Jugendverbände
Die Fachstelle mira empfiehlt Ihnen die mira-Selbstverpflichtung, die Sie mit wenig Aufwand realisieren können. mira Fachpersonen beraten Sie bei der konkreten Umsetzung.
Wenn Sie sich mit Ihrem Verein zur Einhaltung dieser Massnahmen verpflichten, verankern Sie diese Präventionsstrategien nachhaltig im Vereinsleben. Sie können sich dem Verein mira als Mitgliedverein anschliessen. Dadurch wird die Prävention sexueller Ausbeutung ein sichtbares Zeichen der Qualität ihres Vereins.
Konkrete Massnahmen für Jugendorganisationen
Die mira-Selbstverpflichtung beschreibt ein Massnahmenpaket; der Verein verpflichtet sich für die Einhaltung der 8 Punkte und benennt eine Kontaktperson, die innerhalb des Vereins als Vertrauensperson den Mitgliedern zur Verfügung steht.
ZENTRAL IN DER MIRA-SELBSTVERPFLICHTUNG IST DIE KONTAKTPERSON.
- Sie kann eine ehemalige Mitarbeiterin ehemaliger Mitarbeiter sein, der J+S Coach oder
- die Mutter oder der Vater eines Kindes.
- Ideal ist, wenn eine Frau und ein Mann diese Funktion gemeinsam ausfüllen.
Diese Kontaktperson kann sich an einem mira-Weiterbildungskurs (Abendkurs) für diese Aufgabe schulen lassen.
