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Haben Sie etwas gegen sexuelle Ausbeutung in Ihrer Gemeinde?

Ergreifen Sie Präventionsmassnahmen und werden Sie mit Ihrer Gemeinde Mitglied im Präventions-Verein mira.

EIN MÖGLICHES VORGEHEN EINER GEMEINDE

  • Der Vorstand informiert sich über die mira-Selbstverpflichtung und bestellt das notwendige Material.
  • Die Massnahmen werden mit allen Verantwortlichen diskutiert und die Umsetzung wird beschlossen.
  • Die Gemeinde kann sich nun bei mira als Mitgliedverein anmelden. Selbst dann, wenn noch keine Kontaktperson gefunden wurde.
  • An einem *offene Abend* werden, unter anderem, die Eltern der betreuten KInder  und Jugendliche auf die Mitgliedschaft aufmerksam gemacht und eingeladen, sich als Kontaktperson zu melden.

Die mira-Selbstverpflichtung für offene Jugendarbeit und (kirchliche) Gemeindearbeit und Institutionen mit Kindern und Jugendlichen.

Die Fachstelle mira empfiehlt Ihnen die mira-Selbstverpflichtung, die Sie mit wenig Aufwand realisieren können. mira Fachpersonen beraten Sie bei der konkreten Umsetzung.

Wenn Sie sich mit Ihrer Gemeinde zur Einhaltung dieser Massnahmen verpflichten, verankern Sie diese Präventionsstrategien nachhaltig im Gemeindeleben. Sie können sich dem Verein mira als Mitgliedverein anschliessen. Dadurch wird die Prävention sexueller Ausbeutung ein sichtbares Zeichen der Qualität ihrer Gemeinde.

Startet den Datei-Downloadmira-Selbstverpflichtung für christliche Kirchen und Gemeinden

Die mira-Selbstverpflichtung beschreibt ein Massnahmenpaket; der Verein verpflichtet sich für die Einhaltung der 8 Punkte und benennt eine Kontaktperson, die innerhalb des Vereinsals als Vertrauensperson den Mitgliedern zur Verfügung steht.

ZENTRAL IN DER MIRA-SELBSTVERPFLICHTUNG IST DIE KONTAKTPERSON.

  • Sie kann eine ehemalige Mitarbeiterin ehemaliger Mitarbeiter sein, der J+S Coach oder
  • die Mutter oder der Vater eines Kindes.
  • Ideal ist, wenn eine Frau und ein Mann diese Funktion gemeinsam ausfüllen.

Diese Kontaktperson kann sich an einem mira-Weiterbildungskurs (Abendkurs) für diese Aufgabe schulen lassen.

Besonderheiten christlicher Kirchen und Gemeinden

Christliche Kirchen und Gemeinden (1) unterscheiden sich in einigen Punkten von anderen Organisationen:

  • Angestellte und Ehrenamtliche teilen sich die Verantwortung in etlichen Bereichen der kirchlichen Tätigkeit. Zu beiden Stellungen gehören Eigenheiten, die beachtet werden müssen.
  • Der Bezug zu Gott als höchstem Wesen kann dann zu einer erhöhten Abhängigkeit führen, wenn einer einzelnen Personen - formell oder informell - eine vermittelnde Rolle oder eine besondere Nähe zu Gott oder wichtiges Wissen in Bezug auf den richtigen Glauben zugesprochen wird.
  • Die Gemeinden der Landeskirchen gehören zum öffentlich-rechtlichen Raum. Ihre Behörden und Angestellten unterstehen spezifischen Gesetzen, die in der Thematik sexueller Übergriffe berücksichtigt werden müssen. Insbesondere sind - teilweise kantonale - Gesetze zum Berufs- und Amtsgeheimnis sowie Anzeigeverpflichtungen in Vormundschaftsfällen zu beachten.

(1)Im Folgenden nur noch 'Gemeinden'; darunter werden katholische Pfarreien, evang. Kirchgemeinden und freikirchliche Gemeinden verstanden.

Zu beachtende Situationen in Gemeinden

Es gibt Menschen, die gezielt Möglichkeiten für sexuelle Übergriffe suchen und es gibt Situationen, in denen Menschen ohne eine grundsätzliche Absicht in Gefahr geraten können, sexuelle Übergriffe vorzunehmen. In der Prävention sexueller Ausbeutung ist es wichtig, beide Gefahrenherde zu beachten.

Die folgende Zusammenstellung zu beachtender Situationen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll dazu dienen, das Gespräch über die Gefahr sexueller Übergriffe und die Möglichkeiten der Prävention anzuregen.

1. Pädosexuell fixierte Mitarbeiter

fälschlicherweise meist als 'Pädophile' (übersetzt:'Kinderfreunde'!) bezeichnet; über Frauen mit dieser Neigung weiss man wenig.
Pädosexuell fixierte Männer sind in ihrer Sexualität auf Kinder ausgerichtet. Die Fixierung kann mehr oder weniger stark sein, doch der Wunsch nach sexuellen Kontakten mit Kindern ist unterschwellig oder bewusst die Triebfeder für jedes Engagement mit Kindern. Fast alle Gemeinden haben Angebote für Kinder und dadurch einen Bedarf an Mitarbeitenden. Das ist für pädosexuell fixierte Männer attraktiv. In einigen Gemeinden werden solche Männer bewusst integriert mit der Auflage, sich von Kindern fern zu halten. Die Integration pädosexuell fixierter Männer unter Erwachsenen ist sinnvoll. Sie erfordert jedoch, dass die Distanz zu Kindern strikt eingehalten und kontrolliert wird.

2. Altersdurchmischung

In Gemeinden gibt es neben den altersgetrennten auch altersdurchmischte Angebote. Ein klassisches Beispiel dafür sind Kinder- und Jugendlager. Hier teilen sich beispielsweise pubertierende Jungs den Schlafsaal mit Buben, die noch einige Jahre jünger sind. Sexuelle Spiele unter Pubertierenden sind keine Seltenheit. Wenn alle Beteiligten freiwillig mitmachen, ist das aus Kinderschutzsicht kein Grund zur Sorge. Schwerwiegende Probleme können jedoch dann auftreten, wenn jüngere Buben in solche Spiele einbezogen und zu Handlungen gedrängt werden, die nicht ihrem Alter und Interesse entsprechen.

3. Rollenkonflikte (junger) LeiterInnen

Oftmals werden freiwillige LeiterInnen eingesetzt, die nur wenig älter sind als die Jugendlichen, die sie betreuen. Dadurch können Rollenkonflikte entstehen: Junge Leitende wissen oft nicht so richtig, auf wessen Seite sie nun stehen, eine Abgrenzung gegenüber den Teilnehmenden fällt schwer. Die besondere Position Leitender kann zudem zu besonderen Beziehungswünschen Jugendlicher führen: Besonders weibliche Jugendliche flirten oft heftig mit Leitern, in denen sie den idealen älteren Bruder oder auch Liebhaber sehen. Wenn das für die sexuellen Bedürfnisse des Leiters ausgenützt wird, ist es als Missbrauch zu bezeichnen. Andererseits kann dieses Verhalten auch für Männer ohne Ausbeutungsabsichten zur Herausforderung werden. Die Grenzen müssen vom Erwachsenen möglichst klar und trozdem freundlich gesetzt werden.

4. Zweiersituationen, Hygiene und Lager

In den meisten kirchlichen Angeboten bewegen sich Kinder und Jugendliche in Gruppen. Solche Situationen sind weniger gefährdet für sexuelle Übergriffe, denn die meisten sexuellen Übergriffe werden in Zweiersituationen vorgenommen. Auf Vorzugsbehandlung einzelner Kinder oder deren wiederholte Isolation von der Gruppe durch eine Betreuungsperson ist deshalb besonders zu achten. Heikel sind auch Pflegehandlungen wie z.B. das Begleiten kleiner Kinder auf die Toilette sowie Lagersituationen, in denen viele Kinder empfänglich werden für Zuwendung.

5. Projektionen am Beispiel der Seelsorge

Ein hohes Mass an Wertschätzung und Anteilnahme gehört zum Umgangston in kirchlichen Gemeinschaften. Das kann zu Projektionen bis hin zu Verliebtheiten führen, durch die das Gegenüber als Idealmensch und Idealpartner wahrgenommen wird. Besonders heikel wird das, wenn Erwachsene und Jugendliche oder Angestellte und Gemeindeglieder daran beteiligt sind.
Seelsorgebeziehungen sind in dieser Hinsicht ebenfalls gefährdet, weil durch das Vertrauen und die Zweiersituation eine Intimität entsteht, die den Wunsch nach körperlicher Zuwendung hervorrufen kann und dies auf beiden Seiten.
Die Zuneigung, die sich beide Seiten geben, kann fatalerweise als Verliebtheit verstanden und erwidert werden. Das Erwidern oder Ausleben solcher Gefühle durch einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin ist ein schwerwiegender, schädigender Vertrauensbruch und eine unhaltbare, unprofessionelle Handlung.

6. Übertriebene Selbstlosigkeit und Missachtung eigener Bedürfnisse

In christlichen Gemeinden wird Selbstlosigkeit oft positiv bewertet. Sie kann jedoch auch dunkle Seiten haben. Wer sein Selbstwertgefühl aus dem Helfen bezieht, ist auf Menschen angewiesen, die Hilfe brauchen. Dadurch entsteht die Gefahr, dass Abhängigkeiten geschaffen und erhalten werden.
Wer zudem die eigenen Bedürfnisse dauerhaft missachtet, verletzt die eigenen Grenzen. Die Gefahr wächst, die Grenzen anderer Menschen ebenfalls zu verletzen und die eigene Macht zu missbrauchen. Es ist deshalb wichtig, dass Mitarbeitende ihre eigenen Wünsche wahrnehmen und dass sie bewusst damit umgehen. Die Gemeinden müssen ebenfalls darauf achten, ihre Mitarbeitenden nicht durch ein Übermass an Erwartungen oder Pflichten auszubeuten.