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ZENTRALE BOTSCHAFTEN VON MIRA SIND:

Nehmen Sie die Prävention sexueller

Ausbeutung ernst und...

... bleiben Sie normal!

 

Pflegen Sie weiterhin gute Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen. Dazu können auch gute Körperkontakte gehören.

 

GUTE KÖRPERKONTAKTE

  • sind gegenseitig erwünscht

  • sind nicht durch einseitige sexuelle Motive bestimmt

  • passen in den entsprechenden Rahmen

 

Vertrauen Sie auch Ihren Kolleginnen und Kollegen, dass sie keine sexuellen Absichten verfolgen. Wenn sie jedoch Anzeichen dafür wahrnehmen, nehmen Sie diese unbedingt ernst.

mira-Selbstverpflichtung für TrainerInner, LeiterInnen und MItarbeiterInnen

Als Mitglied im Präventionsverein mira wird der Verein motiviert, über die Themen von Nähe und Distanz, von guten und schwierigen Beziehungen und Körperkontakten zu sprechen.

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die mira-Selbstverpflichtung als verbindliche Arbeitsgrundlage. In Arbeitsverträgen ist sie integrierter Bestandteil.


Was wir von unseren Mitarbeitenden erwarten:

 

mira-Selbstverpflichtung für TrainerInner, LeiterInnen und MItarbeiterInnen

 

1. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit uns dafür ein, ein möglichst sicheres und respektvolles Umfeld für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu gestalten. Sie teilen die in der Selbstverpflichtung dargestellten Haltungen und verhalten sich gemäss dieser.

 

2. Wenn ein Kind sich unseren Mitarbeitenden anvertraut und über Erlebnisse sexueller Ausbeutung erzählt, bestärken diese Mitarbeitenden das Kind darin, dass es gut war, das zu erzählen. Sie versuchen, das Vertrauen des Kindes zu erhalten.

Sie sagen dem Kind, dass sie sich - ohne seinen Namen zu nennen! - bei einer Beratungsstelle über mögliche Schritte informieren werden und dass sie mit dem Kind danach darüber sprechen werden.

Die mira-Kontaktperson des Vereins muss in solchen Fällen nicht involviert werden, der/die Mitarbeitende kann sich direkt an eine Opferberatungsstelle wenden. Mit dieser Fachstelle soll auch besprochen werden, wie sich die involvierte Person selber entlasten kann.

 

3. Bei einem Verdacht auf sexuelle Übergriffe innerhalb des Vereins informieren sich unsere Mitarbeitenden bei den von uns vorgegebenen Kontaktpersonen oder -Stellen über die nächsten Schritte. Sie halten sich an die entsprechenden Empfehlungen.

 

4. Mitarbeitende, die gegenüber Kindern oder Jugendlichen wiederholt sexuelle Wünsche entwickeln, suchen sich professionelle Hilfe.

 

5. Wer sexueller Übergriffe beschuldigt wird, kann auf unsere höchste Sorgfalt in der Bearbeitung der Situation zählen. Wir hoffen auf die Kooperation zur Klärung dieser für alle Seiten äusserst schwierigen Situation. Von unseren Mitarbeitenden erwarten wir in diesem Fall das Einverständnis

  • dass wir ihnen ein Verfahren nicht von Anfang an offen legen;
  • dass wir die Anonymität der beschuldigenden Person(en) wahren;
  • dass wir Vorsichtsmassnahmen einführen.

Das alles dient dazu, ein Klärungsverfahren möglichst ohne Eskalation durchführen zu können und dadurch die Persönlichkeit aller Involvierten bestmöglich zu schützen.