Gemeinden sollen sicher sein
Vier Gemeindeprojekte, die in den Zürcher Gemeinden Gossau, Stäfa, Thalwil, Wetzikon sowie zwei im Kanton Bern initiiert wurden, sind erfolgreich verankert.
Gemeindeprojekte umfassen nicht nur den Vereinsbereich sondern alle Interessierten sowie öffentliche oder privatrechtliche Institutionen und Organisationen, die sich der Prävention von sexueller Ausbeutung öffnen wollen. Gemeinsam werden Synergien geschaffen, und die Prävention bekommt auf politischer Ebene mehr Gewicht.
Zurzeit sind in der Region Zürich zwei Gemeindeprojekte in der Entwicklungs- und Koordinationsphase.
GEMEINDEPROJEKTE "Kinder und Erwachsene sollen sicher sein"
Kinderschutz in politischen Gemeinden - ein Projekt
zur Prävention sexueller Ausbeutung und Intervention bei Verdachtsfällen
Ausgangslage
Präventionsmassnahmen sind nicht nur kostengünstiger als die volkswirtschaftlichen Folgekosten von Gewalt, sondern sie schützen Kinder und Jugendliche in ihrer sexuellen Integrität und kommen damit der ganzen Bevölkerung zugute.
Sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Sie geschehen meist im privaten Bereich der Familie, aber auch in öffentlichen Institutionen und nicht zuletzt im Freizeitbereich. Sexuelle Gewalt an Kindern ist heute kein eigentliches Tabuthema mehr. Dennoch kann es überall dort, wo Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Freizeit miteinander verbringen, zu Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen kommen. Die Fachstelle mira rechnet mit 2 bis 500 Übergriffen in Freizeitorganisationen pro Jahr.
Die Fachstelle mira hat ein Konzept erarbeitet bei dem politische Gemeinden gemeinsam mit den lokalen Vereinen und Institutionen die Verantwortung für die Prävention sexueller Ausbeutung übernehmen und Schutzmassnahmen einrichten. mira-Prävention ist nachhaltiger strukturell verankerter Schutz für Kinder und Jugendliche. Zentral dabei ist, dass in Vereinen und Institutionen ein Klima entsteht, in dem frühzeitig über Grenzen und Grenzverletzungen im Zusammenleben gesprochen wird. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Trainer/innen, Leiter/innen, Betreuer/innen vor vorschnellen oder ungerechtfertigten Verdächtigungen geschützt werden müssen.
Ziele des Projektes
- Die Gemeinde erarbeitet ein Konzept zur Prävention sexueller Ausbeutung und definiert das Vorgehen bei Verdachtsfällen sexueller Ausbeutung.
- Die Gemeinde delegiert nach Möglichkeit innerhalb der eigenen Strukturen, dauerhaft ein/e Präventionsbeauftrage/r, der/die in Kooperation mit lokalen Vereinen, Institutionen und Fachstellen konkrete Präventionsmassnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsene realisiert. Die Prävention sexueller Ausbeutung ist in den Vereinen strukturell dauerhaft verankert.
- Ein externes Kompetenzzentrum ist benannt und steht bei Verdachtsfällen Anfragenden zur Verfügung.
- Regelmässige Senisbilisierungs- und Schulungsangebote finden statt.
Die Kooperation mit mira als Mittel nachhaltiger Prävention
Die Fachstelle mira unterstützt die Gemeinde bei der Ausbildung seiner Verantwortlichen in der nachhaltigen Prävention sexueller Ausbeutung. Bei Verdacht sexueller Übergriffe steht die Fachstelle mira sowohl der/dem Präventionsbeauftragten - als auch den Vereinen und Institutionen als externes Kompetenzzentrum zur Verfügung. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit lokalen Behörden (Polizei) und Opferberatungsstellen und anderen Fachstellen. Bei vorhandenen Strukturen und fachlicher Qualifikation kann diese Aufgabe von einer der ansässigen Fachstellen übernommen werden.
Gleichzeitig können Freizeitvereine und Institutionen mit der mira-Mitgliedschaft ein Zeichen ihres Engagements setzen.
Schritte des Gemeindekonzeptes
Die Umsetzung des Projekts ist in fünf Schritten geplant. Darauf folgt die jährliche Verankerung.
1. Information
An bereits institutionalisierten Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde (Kinderschutzbeauftragte /r, Jugendbeauftragte/r, andere) informiert eine mira-Fachperson über die Prävention sexueller Ausbeutung und den nachhaltigen Schutz von Kindern und Jugendlichen in Freizeitorganisationen. Dazu können weitere Interessierte eingeladen werden (z.B. Vertreter/innen von Vereinen, Institutionen, Fachstellen und andere Gemeindeverantwortliche). Die Anwesenden werden motiviert, innerhalb ihrer Strukturen für ein gemeinsames Vorgehen aller örtlichen Kräfte zur Prävention sexueller Ausbeutung zu werben.
2. Bildung einer Arbeitsgruppe
Die Gemeinde iniziert die Bildung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe definiert eine/ Projektverantwortliche/ n der den Prozess der strukturelle Verankerung der Richtlinien begleitet. Gemeinsam mit der Fachstelle mira werden verbindliche Richtlinien zur Prävention sexueller Ausbeutung sowie ein Interventionsschema für Verdachtsfälle sexueller Ausbeutung für die Gemeinde definiert. Das Produkt wird nach der Vernehmlassung veröffentlicht.
3. Konkrete Umsetzung
Die Verantwortlichen von Vereinen und Institutionen werden motiviert die Präventionsmassnahmen umzusetzen und erhalten die Möglichkeit sich zum Thema Intervention bei Verdacht schulen zu lassen.
4. Die Öffentlichkeit wird informiert
An einem öffentlichen Anlass, zu dem Eltern und weitere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen eingeladen werden, informieren wiederum Fachpersonen über die Prävention sexueller Ausbeutung und den Sinn und Zweck nachhaltiger Prävention.
5. Schulung für Kontaktpersonen
Für Personen, die sich in der Prävention sexueller Ausbeutung engagieren möchten, findet ein Schulungsanlass statt. Durch diese Schulung werden sie zu Kontaktpersonen, die das Anliegen der Prävention sexueller Ausbeutung nachhaltig in Vereinen und Institutionen verankert.
Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit
Durch dieses mehrstufige Vorgehen bildet sich innerhalb ihrer Gemeinde ein breites Netz sensibilisierter und informierter Personen. Dies führt generell zu einem erhöhten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wer mit sexueller Ausbeutung konfrontiert wird, findet schneller jemanden, der damit umzugehen weiss oder den Weg zu professioneller Hilfe kennt. Jährlich wiederkehrend werden zielgruppenspezifische Informations- und Schulungsanlässe durchgeführt. Zweijährlich führt die/der Präventionsbeauftragte Evaluationen durch.
